Disputationum libri
Ex libro I
Tryphonin. lib. I. Disp. Wenn sich ein entlaufener Sclav bei den Fechterspielen anwerben lässt, so kann er nicht einmal dadurch, dass er bei dieser Gefahr sein Leben auf das Spiel setzt, der Gewalt seines Herrn entgehen; denn der Kaiser Pius hat verordnet, sie jeden Falls ihren Herren zurückzugeben, gleichviel ob vor dem Kampfe mit den wilden Thieren oder nachher, weil sie sich oft, wenn sie das [mitgenommene] Geld durchgebracht, oder ein schwereres Verbrechen begangen haben, um der Untersuchung oder der Gerechtigkeit der Strafe zu entfliehen, lieber bei den Fechterspielen verdingen; darum müssen sie herausgegeben werden.
Tryphonin. lib. I. Disputat. Denn wenn das richtig wäre, so würde er aus der Verwendung in [seinen] Nutzen haften, auch bevor er das Sondergutsvermögen verkaufte, weil er eben dadurch, dass der Sclav die Sache im Sondergute hätte, reicher würde, was offenbar unrichtig ist;
Tryphon. lib. I. Disput. Ein Flüchtling11S. l. 17. pr. §. sqq. u. l. 43. §. 1. D. de aed. ed. 21. 1. ist nicht Der, welcher blos den Entschluss gefasst hat, von seinem Herrn zu entfliehen, wenn er gleich sich hat verlauten lassen, dass er es thun wolle, sondern Der, welcher seine Absicht der Flucht durch die That selbst zur Ausführung gebracht hat22Die Worte lauten: Qui ipso facto fugae initium mente (Vulg. Hal. Beck: vitium mentis) deduxerit. In der Uebersetzung ist mehr versucht, den Sinn derselben wiederzugeben, als wörtlich zu übersetzen.; denn obgleich man einen Dieb, einen Ehebrecher, einen Spieler in einem gewissen Sinne blos wegen des Vorsatzes auch Den nennen könnte, welcher niemals eine fremde Sache wider Willen ihres Eigenthümers weggenommen, niemals eine fremde Hausfrau verführt hat, wenn er nur die Absicht hat, dies bei dargebotener Gelegenheit thun zu wollen, so muss man doch so Etwas nur, wenn die That dazugekommen ist, als Verbrechen ansehen; und darum hält man bekanntlich [einen Sclaven] nicht in Folge seines blossen Vorsatzes, sondern wenn die That dazügekommen ist, für einen Flüchtling oder Herumstreicher.