Tarrunteni Paterni Opera
De re militari libri
Ex libro I
Tarrunt. Patern. lib. I. Militar. Einigen11Die Nachbenannten stehen alle, ohne selbst Soldaten zu sein, in einiger Beziehung zum Kriegsdienst. gewährt ihre Lage einige Freiheit von wichtigern Diensten; dahin gehören Messkünstler, der Gehülfe22Optio ist ein Gehülfe irgend eines Militairbeamten, den er sich selbst wählte. Da das Wort im Singular steht, so scheint der Gehülfe des Oberbefehlshabers vorzugsweise so geheissen zu haben, und hier gemeint zu sein., Krankenwärter, Aerzte, die Beschliesser der Kleider in den öffentlichen Bädern33Capsarii, nach fr. 3. §. 5. de offic. praef. vig. I. 15. Eine andre Bedeutung s. fr. 13. de manum. vind. 40. 2., Künstler und Handwerker44Artifices begreift bedes und viele der folgenden Benennungen, hier sind aber nur solche gemeinet, die für die Truppen arbeiten. Vgl. const. 1. de excus. artif. 10. 64., Die, welche mit Grabung des Lagergrabens beschäftigt sind, Thierärzte, der Baumeister, Steuermänner, Schiffszimmerleute, Verfertiger des Wurfgeschützes, Spiegelmacher, Pfeilmacher55Zwischen Fabri und Sagittarii dürfte wohl das Komma zu streichen sein, und Fabri nicht nur zu Sagittarii, sondern auch mit zu Aerarii und allen folgenden Benennungen bis zu Lapidarii gehören., Kupferschmiede, Verfertiger von Helmvisiren66Bucularum structores. Juvenal. Satir., Zimmerleute, Schindelmacher, Schwertfeger77Gladiatores können hier nicht Fechter, sondern müssen hier eine Gattung der artifices und der fabri sein., Brunnengraber88Aquilices. const. 2. de excus. artif. 10. 64. Plin. Epist. X. 46., Verfertiger der Trommeten und der Hörner, Bogenmacher, Bleiarbeiter, Eisenarbeiter, Steinmetze99Diese und die folgenden, sowie die Schindelmacher, insofern sie an den Baracken für die Winterquartiere arbeiten., Kalkbrenner, Holzschläger, Kohlenbrenner. Eben dahin werden auch Fleischhauer, Jäger1010Die für das Lager jagen. Andre Jähger haben keine Befreiung. Const. 6. de excus. mun. 10. 47., Opferthierverkäufer, der Gehilfe, der über die Waffenschmiede gesetzt ist1111Optio fabricae., Diejenigen, die die Kranken warten, auch die Buchhalter, die die Beweise zu führen haben, die Buchhalter bei den Magazinen, bei den hinterlegten Geldern [der Soldaten] und bei den dem Fiscus zugefallenen, die Beistände der Cornicularii1212Unterbefehlshaber der tribuni militum., die Fouriere1313Stratores. S. fr. 4. §. 1. de offic. procons. I. 16. Veget. II. 4. Tit. C. de stratoribus. 12. 25. die Reiniger und Bewahrer der Waffen, der Herold, der Trompeter gezählt. Alle diese werden für befreit geachtet.
Ex libro II
Tarrunten. Patern. lib. II. de re mil. Verräther oder Ueberläufer werden meistentheils mit dem Tode bestraft und nach vorgängiger Beraubung des Soldatenstandes gefoltert; denn sie werden für Feinde, nicht für Soldaten erachtet.