Regularum libri
Ex libro I
Scaevola lib. I. Regul. Durch Gebrauch wird eine Dienstbarkeit erhalten, wenn derjenige selbst, welcher dazu berechtigt ist, und wer in seinem Namen11Wenn unser Text das possessione (statt — nem) der Vulg. vorzieht, so sehe ich nicht ein, warum er nomine hinter ejus mit derselben dann weglässt. sich im Besitz befindet, oder ein Tagelöhner, ein Gast oder Arzt, oder wer sonst zu dem Eigenthümer zum Besuch kommt, oder ein Pächter, oder Nutzniesser,
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Ex libro II
Übersetzung nicht erfasst.
Ex libro III
Übersetzung nicht erfasst.
Ex libro IV
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.