Notae ad Iuliani Digestorum libros
Ex libro VII
Ad Dig. 18,6,11ROHGE, Bd. 5 (1872), S. 406: Beim Kaufe nach Gewicht ist für die Preisbestimmung der Zeitpunkt der Ablieferung entscheidend.Im siebenten Buche von Julianus Digesten bemerkt Scävola: Beim Kaufe eines Gutes stehe dem Käufer kein Klagerecht [auf Entschädigung] zu, wenn, bevor die Ausmessung erfolgte, ein Theil des Gutes durch Ueberschwemmung oder durch einen Erdfall, oder andern Zufall zu Grunde gegangen sei.
Ex libro XXII
Ad Dig. 2,14,54Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. II, § 281, Note 3.Scaevola apud Julianum. lib. XXII. Digestor. bemerkt11In der Ausgabe von Beck findet man dieses Fragment mit dem vorhergehenden in Verbindung gesetzt, also im ganzen Titel nur 61 Fragmente.: Habe ich dahin abgeschlossen, den Stichus, welchen man mir schuldig war, nicht einzuklagen, so nimmt man an, dass man gegen mich nicht unrechtlich zögere; und wenn Stichus gestorben ist, glaube ich nicht, dass der Schuldner verbindlich sei, welcher vor Abschliessung des Vertrags nicht unrechtlich gezögert hat.