Ad Quintum Mucium libri
Ex libro XXI
Ad Dig. 3,5,10Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. II, § 258, Note 4; Bd. II, § 430, Note 5.Pompon. lib. XXI. ad Quint. Muc. Wenn du die Geschäfte eines Abwesenden und nichts [davon] Wissenden führen solltest, so musst du sowohl für Fahrlässigkeit als böse Absicht stehen. Aber Proculus [meint], man müsse zuweilen auch für Zufall stehen, wie wenn du ein neues Geschäft, was der Abwesende nicht zu verrichten gepflegt, in seinem Namen führest, wie indem du feile junge Sclaven kaufst oder irgend einen Handel eingehst. Denn wenn ein Schaden hieraus gefolgt sein sollte, so wird er dich treffen (sequetur), der Gewinn aber den Abwesenden; wenn aber bei einigen [Geschäften] Gewinn gemacht sein sollte, bei einigen Schaden, so muss der Abwesende den Gewinn gegen den Schaden aufrechnen.
Pompon. lib. XXI. ad Quint. Muc. wenn du ihn feil hältst, und wegen seiner Kunst einen grössern Preis zu erhalten in Begriff stehst,
Pompon. lib. XXI. ad Quint. Muc. Wenn ich dir ein Pferd geliehen haben werde, damit du es bis an einem bestimmten Ort gebrauchen solltest, so bist du, wenn ohne dass irgend ein Verschulden von deiner Seite eintrat, das Pferd auf der Reise selbst schlechter geworden sein sollte, auf die Leih[klage] nicht gehalten, denn ich werde in dem [Zustand des] Verschuldens sein, der ich zu einer so weiten Reise [ein Pferd] verliehen habe, welches eine solche Arbeit nicht hat aushalten können.
Pompon. lib. XXI. ad Quint. Muc. Dies ist aber von dem Falle zu verstehen, wenn nach Trennung der Ehe gegen den Schwiegervater aus dem Angelöbnisse auf die Mitgift geklagt wird; wird er hingegen während der Dauer der Ehe auf dieselbe belangt, muss ihm allerdings so weit geholfen werden, dass er nicht in eine grössere Summe, als die er leisten kann, verurtheilt werde. 1Wegen der Genossen aber, von denen oben gesagt ist, dass auch sie [nur] in soviel, als sie leisten können, verurtheilt werden, sagt der Prätor, er werde dies nach Erörterung der Sache thun. Die Erörterung wird aber darauf gehen, dass Einem, der Genosse zu sein leugnet, oder wegen Hinterlist verbindlich ist, nicht geholfen werde.
Übersetzung nicht erfasst.