Ad Quintum Mucium libri
Ex libro XIV
Pompon. lib. XIV. ad Quint. Mucium. Wenn ein Fahrweg mit der Bezeichnung eines so schmalen Raumes bewilligt worden ist, dass weder ein Wagen noch ein Gespann darauf fortkommen kann, so ist anzunehmen, dass hier mehr ein Fusssteig als ein Fahrweg oder Uebertrift erworben worden sei; kann aber zwar Vieh, jedoch kein Wagen darauf fortkommen, so wird eine Uebertrift als erworben angenommen.
Pompon. lib. XIV. ad Quint. Muc. Labeo sagt, wenn ich mit der Erlaubniss meines Nachbars ein Werk errichte, und durch dasselbe ihm das Regenwasser schadet, so hafte ich nicht durch die Klage auf Abhaltung des Regenwassers.
Ad Dig. 41,1,53Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. I, § 73, Noten 11, 16.Idem lib. XIV. ad Quint. Muc. Was bürgerlichrechtlich erworben wird, kann man auch durch Diejenigen erwerben, die in unserer Gewalt befindlich sind, z. B. durch Stipulation; was naturrechtlich erworben wird, wie der Besitz, das können wir, wenn wir den Besitz haben wollen, durch Jeden erwerben.