Epistularum libri
Ex libro XVII
Pompon. lib. XVII. Epistol. Labeo schreibt, wenn du für einen einzigen Preis mehrere Sclaven gekauft hast und wegen eines einzigen etwa klagen willst, so müsse bei der Werthschätzung der Sclaven ebenso verfahren werden, als bei der Werthschätzung der Güte eines Ackers verfahren würde, wenn wegen eines entwährten Theiles des Grundstücks geklagt wird11S. L. 53. pr. im folg. Titel dieses Buches.. 1Derselbe sagt, wenn du mehrere Sclaven für einen einzigen Preis verkauft und versprochen hast, dass sie gesund seien, und nur ein Theil derselben weniger gesund sein sollte, so werde [von dem Käufer] in Betreff aller richtig geklagt, dass sie dem Gesagten [und] Versprochenen zuwider [beschaffen seien]. 2Ebendaselbst sagt er, dass ein Lastthier herumschweifen und fliehen könne und man doch nicht klagen könne, dass es herumschweifendes oder flüchtiges [Thier] sei.