Epistularum libri
Ex libro XVI
Idem lib. XVI. Epist. Beim Labeo in den Pithana ist so geschrieben: Derjenige zeigt vor (exhibet,) welcher die Gegenwart Dessen, weshalb geklagt wird, bewirkt.11Hier ist zu suppliren: „Aber dies ist nicht richtig.“ Denn auch wer [Jemanden] stellt, gewährt die Gegenwart Dessen, weshalb geklagt wird, zeigt ihn aber doch nicht vor; und wer einen Stummen, oder Rasenden, oder ein Kind vorzeigt, der kann nicht die Gegenwart desselben zu gewähren scheinen, denn Niemand von solcher Art kann passend gegenwärtig genannt werden22Die Uebersetzung ist der ohne Zweifel richtigen Interpunction von Cramer gefolgt.. 1Es erstattet zurück (restituit,) nicht wer blos den Körper, sondern wer auch die Sache mit ihrem ganzen Verhältniss und mit Zurückgabe des Zubehörs leistet, und die ganze Zurückerstattung ist Gegenstand der rechtlichen Bestimmung.