Enchiridii libri
Ex libro II
Pomp. lib. II. Enchir. Man pflegt auch bisweilen einem Kinde, das einen Vormund hat, einen Curator zu geben, wenn der Vormund krank oder zu alt ist. Dieser ist aber mehr für einen Verwalter des Vermögens, als für einen Curator anzusehen. 1Es gibt auch einen Gehülfen (adjutor)11Ein adjutor wird zu aussergerichtlichen, ein actor zum Process, ein procurator aber nur erst nach der Litiskontestation gültig vom Vormunde allein bestellt. (C. 11. C. de procur. in der Vormundschaft, das sind Personen, welchen zu bestellen der Prätor gewöhnlich solchen Vormündern erlaubt, die zur Verwaltung der Vormundschaft nicht hinreichen, jedoch so, dass sie diese Bestellung auf ihre Gefahr unternehmen22Die verschiedenen Emendations- und Interpretationsversuche dieser Stelle will ich hier nicht hersetzen, weil sie angeführt zu lesen sind bei v. Glück XXXI. S. 133. Anm. 20..
Pompon. lib. II. Enchiridii. Eine Wortverbindlichkeit wird entweder auf natürliche, oder auf eine durch das Civilrecht eingeführte Weise, wieder aufgelöst. Auf eine natürliche Weise, z. B. durch Zahlung, oder wenn die in die Stipulation gebrachte Sache ohne Verschulden des Versprechers zu existiren aufgehört hat; auf eine durch das Civilrecht eingeführte Weise, z. B. durch Acceptilation, oder wenn das Recht des Stipulirenden und des Versprechenden in einer und derselben Person zusammentrifft.