Ad senatus consultum Orphitianum liber singularis
Idem lib. sing. ad SC. Orph. Die Mutter wird nach diesem Senatsbeschluss auch zu des in fremder Gewalt stehenden Sohnes Nachlass zugelassen. 1Es ist die Frage, ob der Sohn, welcher erklärt, die Erbschaft seiner Mutter nicht antreten zu wollen, dieselbe mit Aenderung seines Willens noch antreten kann, so lange dies ein Blutsverwandter oder Seitenverwandter noch nicht gethan hat? nämlich wegen der Worte: wenn von den Söhnen keiner die Erbschaft wird annehmen wollen, weil diese extensiv sind; aus diesem Grunde ist die Reue allerdings bis zum Jahresablauf zulässig, da der Nachlassbesitz für ihn auch ein Jahr dauert.
Idem lib. sing. ad SC. Orphitian. wie es vor Gericht festgesetzt, durch einen Vergleich beigelegt, durch Schweigen während längerer Zeit beendigt ist.