Responsorum libri
Ex libro XIX
Id. lib. XIX. Respons. Dass eine Kind im siebenten Monat den Grad der Ausbildung erreicht habe, wo es weitern Lebens fähig ist11S. Glück II. p. 87. n. 41., ist schon wegen der Auctorität des gelehrten Hippocrates angenommen worden; daher ist auch anzunehmen, dass, wer aus rechtmässiger Ehe im siebenten Monat geboren worden ist, ein rechtmässiger Sohn sei.
Übersetzung nicht erfasst.
Paul. lib. XIX. Respons. Es ist die Frage erhoben worden, ob diejenige Frau, welcher ihr Mann gedrohet, er wolle sie des Verbrechens des Ehebruchs anklagen, ohne jedoch etwas vermöge seines Rechts als Ehemann, oder öffentlichen Rechtes unternommen zu haben, Den heirathen könne, welchen er als des Ehebruchs mit ihr schuldig bezeichnet hat? Paulus hat geantwortet: es sei kein Hinderniss vorhanden, dass die Frau, wegen der Frage erhoben worden, Den heirathen könne, welchen der Mann in Verdacht gehabt. 1Ingleichen frägt sich: ob derselbe Mann [von seiner Anklage] abgestanden, oder [vielmehr] Kuppelei getrieben zu haben scheine, der dieselbe Frau wiederaufgenommen habe? Paulus hat geantwortet: wer nach geschehener Beschuldigung des Ehebruchs dieselbe Frau wiederaufgenommen habe, erscheine als davon abstehend, und darum habe er fernerhin kein Recht, aus demselben Gesetze Anklage zu erheben.