Quaestionum libri
Ex libro XVII
Übersetzung nicht erfasst.
Paul. lib. XVII. Quaest. Eine zur Bergwerksarbeit verurtheilte Frau gebar ein [früher] empfangenes Kind; darauf ward sie vom Kaiser in den vorigen Stand wiedereingesetzt; humaner ist hier die Ansicht, dass auch die Verwandtschaftsrechte als ihr wieder hergestellt erscheinen.
Idem lib. XVII. Quaest. So oft Jemandem aus einem doppelten Rechte die Nachfolge angetragen wird, so wird, wenn die aus dem neuen Recht, welche eher angetragen wird, ausgeschlagen ist, noch die aus dem alten Recht übrig sein.11Repudiato novo jure, quod ante defertur, supererit vetus. z. B. wenn ein Sohn die successio in den Nachlass seiner Mutter nach dem SCtum Orphitianum, dem neuen Recht, ausgeschlagen hat, kann er immer noch in Folge des Ed. unde cognati die bonorum possessio annehmen. S. Cujac. ad h. l. p. 252. sqq. Raevardus ad h. l. p. 222. sq. (Antv. 1568.)