Ad legem Aeliam Sentiam libri
Ex libro III
Übersetzung nicht erfasst.
Idem lib. III. ad leg. Ael. Sent. Wenn Jemand, der jünger als zwanzig Jahre ist, da eine fideicommissarische Freiheit [von ihm] gewährt werden muss, einen Sclaven verkauft, damit er freigelassen werde, oder weil er ihn unter dieser Bedingung gekauft hatte, so wird der Veräusserung Nichts im Wege stehen. 1Wenn Jemand, der jünger als zwanzig Jahre ist, den Theil, welchen er an einem gemeinschaftlichen Sclaven hat, zum Freilassen übergiebt, so wird er nichts ausrichten; aber wenn er ihn, da er selbst einen Grund erweisen konnte, übergeben hat, so wird man dies als keine Umgehung [des Gesetzes] ansehen. 2Durch dieses Gesetz wird verordnet, dass Niemand, um seine Gläubiger zu bevortheilen, einen Sclaven freilassen solle. Gläubiger werden aber Diejenigen genannt, denen aus irgend einem Grund eine Klage gegen den Bevortheiler zusteht. 3Aristo hat das Gutachten ertheilt, dass ein von einem zahlungsunfähigen Schuldner des Fiscus freigelassener [Sclave] dann in die Sclaverei zurückgefordert werden dürfe, wenn er sich nicht schon lange in der Freiheit befunden hätte, das heisst, nicht unter zehn Jahren. Was er freilich zur Bevortheilung des Fiscus heimlich gethan hat11In sinuss ejus collata, s. Pancirol. Thes. var. lect. lib. II. cap. 134., wird widerrufen. 4Wenn Einem Geld unter einer Bedingung geschuldet wird, so wird der vom Schuldner freigelassene [Sclave] gleichsam ein Bedingtfreier sein, so dass die Freiheit von der Bedingung abhängt. 5Wenn ein Sohn mit dem Willen seines Vaters freigelassen hat, so wird die Freiheit verhindert werden, möge der Vater, oder der Sohn wissen, dass der Vater nicht zahlungsfähig sei.
Paul. lib. III. ad leg. Ael. Sent. Wenn ein Minderjähriger unter zwanzig Jahren von seinem Schuldner22Der ihm nemlich einen Sclaven zu geben hatte. stipulirt hat, dass er den Sclaven frei lassen wolle, so ist der Stipulation keine Wirkung beizulegen. Hat er aber das zwanzigste Jahr erreicht, so dürfen der Freilassung keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, weil das Gesetz33Lex Aelia Sentia. nur von einem Jüngern spricht.