Notae ad Labeonis pithanorum epitomas
Ex libro IV
Labeo lib. IV. Pithanon a Paulo epitomator. Wenn du die Früchte von einem fremden Grundstück, das du besitzest, nicht zubereitet hast11Cogere, s. Cujac. Observ. XI. 39., so hast du nichts nöthig, von den Früchten dieses Grundstücks herauszugeben. Paulus: Im Gegentheil, es fragt sich; die Früchte werden schon deshalb sein, dass er sie in seinem Namen abgenommen hat. Denn das Abnehmen der Früchte müssen wir nicht [blos] dann [als geschehen] betrachten, wenn sie vollständig eingebracht worden, sondern auch wenn man angefangen, sie insoweit abzunehmen, dass ihr Zusammenhang mit dem Boden aufgehört hat, also z. B. Oliven oder Trauben gelesen, aber noch kein Wein oder Oel daraus von Jemand gepresst worden ist; hier wird gleich angenommen, dass er die Früchte gezogen habe.
Übersetzung nicht erfasst.
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