Notae ad Labeonis pithanorum epitomas
Ex libro I
Labeo lib. I. Pithanon a Paulo epitomat. Wo kein Wasser ist, da kann auch kein Zugang dazu, oder keine Leitung bestellt werden. Paulus: im Gegentheil, ich halte dies für falsch, weil man Jemandem das Aufsuchen das Wassers, und wenn er es gefunden, dessen Leitung gestatten kann.
Labeo lib. I. Pithanon a Paulo epitom. Wenn du dein Schiff zu Sclavenfracht verdungen hast, so gebührt dir für einen Sclaven, der auf dem Schiffe stirbt, kein Frachtlohn. Paulus: Vielmehr kommt es darauf an, wie gehandelt worden ist; ob die Fracht für die, welche eingeschifft, oder für die, welche anlangen würden, bezahlt werden sollte; wenn dies nicht ausgemittelt werden kann, so ist es für den Schiffer genug, wenn er beweist, dass der Sclav eingeschifft worden. 1Wenn du ein Schiff unter der Bedingung gemiethet hast, dass deine Waaren damit verschifft werden sollten, der Schiffer aber diese Waaren, ohne dazu genöthigt zu sein, und da er wusste, du wollest dies nicht, auf ein schlechteres Schiff umgeladen hat, und deine Waaren mit diesem Schiffe untergegangen sind, mit welchem sie zuletzt gingen, so hast du gegen den ersten Schiffer die Klage aus dem Miethvertrag. Paulus: das Gegentheil aber gilt, wenn beide Schiffe auf dieser Fahrt untergegangen sind, sofern dies ohne bösen Willen und Fahrlässigkeit des Schiffsvolks geschehen ist. Dasselbe wird Rechtens sein, wenn der erste Schiffer von Amtswegen zurückgehalten und mit deinen Waaren zu schiffen verhindert worden ist. Dasselbe wird auch Rechtens sein, wenn er die Fracht unter der Bedingung von dir übernommen hat, dass er dir eine gewisse Strafe zu zahlen habe, wenn er nicht bis zum bestimmten Tage deine Waaren an dem Orte ausgeschifft haben werde, wohin du sie verladen hast; er aber ohne seine Schuld glaubte, es sei ihm diese Strafe erlassen. Eben dasselbe wird auch in eben diesem gedachten Falle zu beobachten sein, wenn bewiesen wird, dass der Schiffer durch Krankheit an der Fahrt behindert worden sei. Und dasselbe wird zu sagen sein, wenn sein Schiff, ohne bösen Willen oder Fahrlässigkeit von seiner Seite, schadhaft wird. 2Wenn du ein Schiff von zweitausend Amphoren gemiethet, und einige Amphoren darauf gebracht hast, so bist du die Fracht für zweitausend Amphoren schuldig. Paulus: Vielmehr, wenn das Schiff im Ganzen gemiethet ist, so gebührt allerdings die Fracht für zweitausend; wenn aber der Frachtlohn nach der Zahl der Amphoren bedungen ist, so gilt das Gegentheil; nämlich du bist dann für soviel Amphoren schuldig, als du hineingebracht hast.
Labeo lib. I. Pithanon. Wenn dem Käufer versichert worden, es werde zu einem Gehöfte dessen [fälliger] Pachtzins als Zubehör verkauft, so muss dem Käufer dessen Pachtsumme vertreten werden. Paulus: wenn du das ganze Gehöfte im Ganzen verpachtet, und der Pächter es um eine höhere Summe verafterpachtet hat, und du beim Verkaufe desselben erklärt hast, dass der Pachtzins dem Käufer überwiesen werden solle, so wird diejenige Summe als Zubehör betrachtet, welche dir der Pächter des ganzen Gehöftes verschuldet. 1Wenn du ein Landgut, auf dem du einen Begräbnissplatz gehabt, verkauft hast, ohne dir denselben ausdrücklich vorzubehalten, so hast du in diesem Puncte unvorsichtig gehandelt. Paulus: nicht im Mindesten, sobald nur zu dem Begräbnisse ein öffentlicher Weg führt. 2Wenn in dem Kaufcontracte [über ein Haus] für dessen Bewohner das Wohnen vorbehalten worden ist, so wird dies für alle ohne Unterschied, mit Ausnahme des Eigenthümers als geschehen betrachtet. Paulus: im Gegentheil, wenn du Jemandem in dem verkauften Gehöfte das Wohnen umsonst gestattet und den Vorbehalt so gestellt hast: für die Bewohner oder so lange eines jeden Miethzeit währt, so hast du unvorsichtig gehandelt, denn der Vorbehalt musste in Betreff jedes Einzelnen namentlich geschehen; daher kann der Käufer den Bewohnern das Bewohnen des Gehöftes ungestraft verwehren.
Labeo lib. I. Pithan. Wenn ein Graben, den du zu ziehen übernommen und gezogen hast, bevor dessen Genehmigung [von Seiten des Bestellers] erfolgte, durch einen Erdriss verschüttet worden ist, so geht der Schaden auf deine Rechnung. Paulus: im Gegentheil, erfolgte es durch die ungünstige Beschaffenheit des Erdbodens, so trifft der Schaden den Besteller, wenn aber durch einen Fehler des Werkes, so ist es zu deinem Nachtheil.
Idem lib. I. Pithan. a Paulo epitom. Wenn Jemandem ein Haus vermacht sein sollte, so wird derselbe das ganze Gebäude haben, was über11Nach der Lesart Hal. und der Vulg. supra. dem Boden jenes Hauses stehen wird; Paulus [bemerkt hierzu]: dies ist nur dann falsch, wenn der Eigenthümer von zwei Häusern irgend ein Zimmer, was sich über der Wölbung des einen Hauses befand, zum Gebrauch für das andere verwendet hat, und so sich derselben bedient haben wird; denn auf diese Weise wird dasselbe zu dem einen Haus hinzu kommen, von dem anderen abgehen.
Labeo lib. I. Pithan. a Paul. Epitom. Paulus: Wenn ein Haussohn bei seiner Verheirathung von seiner Gattin ein Heirathsgut empfangen, und dieses ihr, nachdem er Hausvater geworden, wie gewöhnlich, vermacht hat, so muss dies Vermächtniss, wenn er auch seines Vaters Erbe nicht wird, dennoch entrichtet werden.
Labeo lib. I. Pithanon. a Paul. Epitom. Willst du Jemandem ein Landgut und den Beilass desselben vermachen, so kommt nichts darauf an, wie du es vermachst: das Landgut mit dem Beilass, oder: das Landgut und den Beilass, oder: das Landgut mit der Einrichtung. Paulus bemerkt dabei: gerade das Gegentheil, denn zwischen diesen Vermächtnissen findet der Unterschied Statt, dass, wenn derjenige, welcher auf diese Weise vermacht hat, das Landgut vor seinem Tode verkauft, aus der Bezeichnung, das Landgut mit dem Beilass, gar kein Vermächtniss sich ergibt, nach den übrigen Bezeichnungen aber der Beilass das Vermächtniss würde sein können.
Labeo lib. I. Pithanon. Hast du ein Schiff mit dem Beilass gekauft, so muss dir auch das Boot gewährt werden. Paulus: gerade das Gegentheil; denn das Boot gehört nicht zum Beilass des Schiffes; es ist nur in der geringeren Grösse, nicht in der Art von demselben verschieden. Der Beilass einer Sache muss aber nothwendig von anderer Art sein, als die Hauptsache ist, worin sie auch bestehe. Und eben dies hat auch Pomponius im siebenten Buche seiner Briefe angenommen.
Übersetzung nicht erfasst.
Labeo lib. I. Pithan. a Paulo epit. Wenn du einen von deinen Sclaven auf eine gewisse Zeit als Bedingtfreien hinterlassen willst, so macht es keinen Unterschied, auf welche von beiden Arten du verordnen magst: wenn er als Sclave gedient, oder: wenn er drei Jahre Dienste geleistet haben wird, so soll er frei sein. 1Paulus [bemerkt:] wenn Jemand für frei erklärt worden ist, wenn er dem Erben Zehn versprochen hätte, so wird er, obgleich jenes Versprechen keine Wirkung haben wird, doch durch das Versprechen befreit werden.