Ad edictum praetoris libri
Ex libro XXXIX
Paul. lib. XXXIX. ad Ed. Wenn ein Sclav vor dem Erbantritt einer Erbschaftssache Schaden zugefügt hat, und, frei geworden, die Sache [von neuem] beschädigt, so haftet er durch beide Klagen11Nämlich durch die Aquilische und die auf das Geschehene., weil jede derselben22Hae res, nach der Glosse. auf einer besondern Thatsache beruhet.
Paul. lib. XXXIX. ad Ed. Wenn ein Mehreren gehöriges Gesinde oder ein Mehreren gehöriger Sclav, mit Vorwissen eines der Herren gestohlen hat, so haftet derselbe im Namen aller, und befreiet, wenn er belangt worden ist, den andern mit, kann auch von seinen Mitgenossen keinen Ersatz verlangen; denn er hat wegen seiner eigenen That die Strafe verdient. Wenn aber derjenige, ohne dessen Vorwissen es geschah, den doppelten Betrag hat erlegen müssen, so wird er von seinem Mitgenossen den einfachen wiedererlangen.
Paul. lib. XXXIX. ad Ed. Aber auch nicht der Legatar kann condiciren33Hier ist nämlich an den Fall zu denken, wenn die legirte Sache noch nicht vom Legatar in Besitz genommen worden ist.; denn demjenigen steht die Condiction zu, welchem eine Sache entwendet worden ist, oder dem Erben desselben; aber vindiciren kann [der Legatar] die legirte Sache von demselben (dem Dieb).
Ad Dig. 13,1,13Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. I, § 187, Note 3.Paul. lib. XXXIX. ad Ed. Fulcinius sagt, dass die aus gestohlenem Silber gemachten Becher condicirt werden können. Also wird bei der Condiction der Becher auch eine Werthschätzung der Bildung von halberhobenen Figuren (caelaturae) geschehen, welche auf Kosten des Diebes gemacht worden ist; auf dieselbe Weise, auf welche, wenn ein entwendetes Kind zum Jüngling geworden sein sollte, eine Werthschätzung des Jünglings geschieht, obwohl er durch die Sorge und auf Kosten des Diebes gewachsen ist.
Paul. lib. XXXIX. ad Ed. Ein zum Pfand gegebener Sclave kann auch, wenn der Schuldner reich sein sollte, [von diesem] nicht freigelassen werden.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.