Quinti Mucii Scaevolae Opera
ὅρων [definitionum] liber singularis
Quint. Muc. Scaevola libro sing. ὁρῶν. Was Jemand an fremdem Eigenthum beim Census in Rechnung stellt, wird nicht sein.
Quint. Muc. lib. sing. Ὁρῶν. Zu Dem, was ausgegraben und ausgehauen ist (in rutis caesis), gehört Das, was nicht in Grund und Boden besteht, und was nicht zu einem gemauerten Werk oder zu einer Wandbekleidung gehört.
Quint. Muc. lib. sing. Ὁρῶν. An wen die Vormundschaft kommt, an den gelangt auch die Erbschaft, ausser wenn Frauen Erben werden. 1Niemand kann einen Vormund einem Anderen, als Dem geben, welchen er zur Zeit des Todes unter seinen Eigenerben gehabt hat, oder gehabt haben würde, wenn er gelebt hätte. 2Gewaltsam scheint Das geschehen zu sein, was Jemand trotz dem, dass es verboten wurde, gethan hat, heimlich, was Jemand gethan hat, da er einen Streit hatte, oder glaubte, dass er ihn haben werde22Vgl. l. 1. §. 5. sqq. l. 3. §. 7. sq. D. quod vi aut clam. 43. 24.. 3Was in einem Testamente so geschrieben ist, dass man es nicht verstehen kann, ist eben so anzusehen, als wenn es nicht geschrieben wäre. 4Man kann einem Fremden (alteri) weder durch Pacisciren, noch durch Eingebung eines Nebenvertrags (legem dicendo), noch durch Stipuliren ein Recht verschaffen.