Pandectarum libri
Ex libro XI
Idem lib. XI. Pandect. Dass Ehrenstellen stufenweise übertragen werden sollen, ist durch ein Edict, und dass man von den niedern zu den höhern fortschreiten solle, ist in einem Briefe des Kaisers Pius an den Titianus ausgesprochen. 1Wenngleich in dem Stadtrechte bestimmt ist, dass bei Besetzung der Ehrenstellen Leute eines gewissen Standes vorgezogen werden sollen, so ist doch zu merken, dass dieses [insoweit] zu beobachten ist, als dieselben tüchtig sind; das ist in einem Rescript des Kaisers Marcus enthalten. 2Sobald ein Mangel an Uebernehmern eines Amtes ist, so fällt die Befreiung davon weg, wie die kaiserlichen Brüder rescribirt haben. 3Der verstorbene Kaiser Antoninus der Grosse hat mit seinem Vater rescribirt: ein Arzt könne von der Gemeinde verworfen werden, wenn er auch ein andermal zugelassen worden sei. 4Dass Diejenigen, welche Kinder in den Anfangsgründen der Wissenschaften unterrichten, keine Befreiung geniessen sollen, dahin lautet ein Rescript des verstorbenen Kaisers Antoninus des Grossen.11S. fr. 2. §. 8. de vac. et exc. 50. 5.
Idem lib. XI. Pandect. Auf Privatgebäuden darf man wider Willen Derer, die sie errichtet haben, Andern keine Bildsäulen setzen, wie ein Rescript Kaisers Severus besagt. 1Da Jemand, um keine Ehrenstellen zu verwalten, einen Bau versprochen hatte, rescribirte Kaiser Antoninus, dass er sowohl zu Uebernahme der Stellen, als auch zur Aufführung des Baues zu zwingen sei.