De enucleatis casibus liber singularis
Idem lib. sing. de Enucleatis casibus. Unter denjenigen, welche in Folge der allgemeinen Clausel [des Edicts] Beistand erlangen, wird auch der Sachwalter des Fiscus mit aufgezählt. 1Dass diejenigen, welche mit Abkürzungen die Verhandlungen der [Provinz-] Vorsteher niederschreiben, nicht des Staates wegen abwesend sind, ist gewiss. 2Aerzte der Soldaten können, weil der Dienst, den sie leisten, nicht nur dem Staate Vortheil gewährt, sondern auch ihnen keinen Nachtheil verursachen darf, die Hülfe der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Anspruch nehmen.
Idem lib. sing. de enucl. casib. Ein Vormund kann seine gewesene Mündel weder selbst zur Ehefrau nehmen, noch seinem Sohn zur Ehe geben; man muss jedoch wissen, dass das, was wir von der Ehe sagen, sich auch auf das Verlöbniss beziehe.
Idem lib. sing. de enucleat. Casib. Wenn einem fremden Sclaven die Freiheit ohne Einwilligung des Herrn ertheilt worden ist, so kann sie der Rechtsregel nach nicht gelten, obwohl nachher der Freilasser Erbe des Herrn geworden ist; denn wenngleich Der, welcher freigelassen hat, durch das Verwandtschaftsrecht Erbe desselben geworden ist, so wird [doch] darum nicht durch die Antretung der Erbschaft die Ertheilung der Freiheit bestätigt.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.