Digestorum libri
Ex libro XXIII
Marcell. lib. XXIII. Dig. Es ist nicht zu bezweifeln, dass ein Sclave auf den Todesfall freigelassen werden könne. Es ist dies aber nicht so zu verstehen, als ob er so für frei erklärt werde, dass er, wenn der Herr wieder genesen sein werde, nicht frei werden solle; sondern ebenso, wie dann, wenn er ihn durch den Stab unbedingt befreien würde, nemlich weil er glaubt, dass er sterben werde, der Tod desselben erwartet werden wird, wird auf gleiche Weise auch in diesem Falle die Freiheit auf die letzte Lebenszeit des Freilassers verschoben, wenn nemlich wegen der stillschweigenden Bedingung der Schenkung auf den Todesfall der Wille des Freilassers fortdauert; ebenso wie wenn er eine Sache so übergeben hätte, dass sie, wenn er sterben würde, dem Empfänger gehören sollte, denn diese wird nur dann veräussert, wenn der Schenker bei demselben Willen verblieben sein wird.