Digestorum libri
Ex libro XIX
Idem lib. XIX. Dig. Wenn Jemand eine Sache, die er [einem Andern] zum Gebrauch gegeben hatte, verkauft, und dem Käufer zu übergeben befohlen, jener sie aber nicht übergeben hat, so wird bald angenommen, er habe den Eigenthümer um den Besitz gebracht, bald nicht. Denn der Eigenthümer verliert nicht einmal immer dann den Besitz, wenn er Etwas verliehen hat, und ihm dies seiner Aufforderung gemäss nicht zurückgegeben wird; denn wenn nun eine andere rechtmässige und wohlbegründete Ursache vorhanden war, es nicht zurückzugeben, ohne gerade die Ansicht zu haben, ihn um den Besitz zu bringen11S. Savigny a. a. O. S. 330.?
Ad Dig. 43,16,12Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. I, § 157, Note 6; Bd. II, § 400, Note 7.Marcell. lib. XIX. Dig. Ein Pächter liess Den, dem der Verpächter ein Landgut verkauft hatte, nachdem er in den Besitz eingewiesen worden war, nicht zu; darauf ward der Pächter von einem Andern gewaltsamerweise aus dem Besitz vertrieben; hier frug es sich, wem das Interdict nun zustehe? — Ich habe geantwortet: es sei einerlei, ob der Pächter den das Grundstück betreten wollenden Eigenthümer daran verhindert, oder den Käufer nicht zugelassen habe, dem der Erstere den Besitz zu übergeben befohlen hatte. Es stehe daher das Interdict Von wo mit Gewalt dem Pächter zu, und er selbst werde dem Verpächter durch dasselbe Interdict verpflichtet sein, den mit Gewalt vertrieben zu haben er dadurch angenommen wird, dass er dem Käufer den Besitz nicht übergeben hat, er müsste denn eine rechtmässige und genügende Ursache dazu gehabt haben.
Marcell. lib. XIX. Dig. Jemand verpfändete Zweien zu verschiedenen Zeiten dieselbe Sache; der jüngere [Gläubiger] klagte wider den ältern mit der Pfandklage, und erhielt Recht; darauf erhob Letzterer dieselbe Klage. Nun frug es sich, ob ihm die Einrede der rechtlich entschiedenen Sache entgegenstehe? Hat er die Einrede der ihm früher verpfändeten Sache [schon im ersten Verfahren] entgegengestellt, ohne etwas Neues von Belang hinzuzufügen, so wird sie ihm ohne Zweifel entgegenstehen, denn dann bringt er dieselbe Frage nochmals zur Sprache.