Digestorum libri
Ex libro I
Marcell. lib. I. Dig. Es ist bekannt, dass die Sache eines Rasenden von einem Agnaten oder einem anderen Curator des Rasenden nicht [der Gottheit] geweiht werden könne; denn dem Agnaten eines Rasenden steht nicht überall die Veräusserung der Sachen desselben zu, sondern nur soweit es die Verwaltung des Vermögens erfordert.
Marcell. lib. I. Dig. Sclaven können die Appellation nicht ergreifen, aber ihre Herrn können, um den Sclaven Beistand zu leisten, sich der Appellation bedienen; auch ein Anderer kann dies im Namen des Herrn thun. Wenn aber weder der Herr, noch ein Anderer für den Herrn die Appellation ergriffen hat, so versagen wir es dem Sclaven selbst, welchem ein nachtheiliges Erkenntniss zu Theil geworden, nicht, jene Hülfe für sich zu erbitten.