Πιϑανῶν (pithanon) a Paulo epitomatorum libri
Ex libro IV
Labeo lib. IV. Pithanon a Paulo epitomator. Wenn du die Früchte von einem fremden Grundstück, das du besitzest, nicht zubereitet hast11Cogere, s. Cujac. Observ. XI. 39., so hast du nichts nöthig, von den Früchten dieses Grundstücks herauszugeben. Paulus: Im Gegentheil, es fragt sich; die Früchte werden schon deshalb sein, dass er sie in seinem Namen abgenommen hat. Denn das Abnehmen der Früchte müssen wir nicht [blos] dann [als geschehen] betrachten, wenn sie vollständig eingebracht worden, sondern auch wenn man angefangen, sie insoweit abzunehmen, dass ihr Zusammenhang mit dem Boden aufgehört hat, also z. B. Oliven oder Trauben gelesen, aber noch kein Wein oder Oel daraus von Jemand gepresst worden ist; hier wird gleich angenommen, dass er die Früchte gezogen habe.
Übersetzung nicht erfasst.
Labeo lib. IV. Pithan. a Paulo epit. Wenn eine im Kriege gefangene Sache [von einem Andern wieder-]erbeutet worden ist, so kehrt sie nicht durch das Heimkehrrecht zurück. Paulus: Im Gegentheil, wenn ein im Kriege gefangener [Sclave] erst nach Abschluss des Friedens entflohen ist, und darauf nach Wiederausbruch des Krieges in Gefangenschaft geräth, so kehrt derselbe durch das Heimkehrrecht in die Gewalt Desjenigen zurück, von welchem er im ersten Kriege gefangen genommen worden, wenn nur beim Friedensschluss nicht bedungen wurde, dass alle Gefangenen zurückgegeben werden sollten.22S. Bynkershoek Obs. Lib. III. cap. 6. A. d. R.
Labeo lib. IV. Pithan. a Paulo epit. [Labeo sagt:] Wenn irgend eine poena (Strafe) stattfindet, so ist sie eine mulcta33Vgl. L. 131. h. t.; wenn irgend eine mulcta stattfindet, so ist sie eine poena. Paulus [bemerkt hierzu:] Beides ist falsch. Denn die Verschiedenheit dieser Dinge erhellt auch daraus, dass wegen einer poena keine Berufung (Appellation) stattfindet; denn sowie Jemand einer solchen Missethat überführt worden ist, auf welche eine poena gesetzt ist, so gebührt sie sogleich. Aber wegen einer mulcta findet Berufung statt, und sie gebührt weder eher, als bis entweder nicht Berufung eingelegt ist, oder der Berufende besiegt worden ist, noch anders, als wenn sie Derjenige ausgesprochen hat, welchem es erlaubt ist, sie auszusprechen. Auch daraus wird der Unterschied jener Dinge erhellen können, dass für jedes einzelne Vergehen eine bestimmte poena stattfindet, bei der mulcta aber das Gegentheil stattfindet, weil der Richter es in seiner Gewalt hat, eine wie grosse er bestimmen will, ausser wenn es durch ein Gesetz bestimmt ist, eine wie grosse er aussprechen solle.