Ad legem duodecim tabularum libri
Ex libro IV
Gaj. lib. IV. ad Leg. Duod. Tabul. Es ist zu bemerken, dass bei der Grenzberichtigungsklage darauf Acht genommen werden muss, was gewissermaassen nach dem Beispiel desjenigen Gesetzes geschrieben worden ist, welches Solon zu Athen gegeben haben soll, denn hier heisst es so: Wer einen Zaun längs einem fremden Grundstück setzt und in die Erde gräbt, der darf die Grenze nicht überschreiten; wenn eine Mauer, so lasse er einen Fuss Zwischenraum; wenn aber ein Haus, zwei Fuss; wenn er ein Grab oder eine Grube gräbt, so muss er soviel Zwischenraum, als sie Tiefe hat, lassen; wenn einen Brunnen, eine Klafter Breite; Oel- oder Feigenbäume pflanze er neun Fuss vom fremden Boden abwärts; andere Bäume fünf Fuss.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
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