Ad legem duodecim tabularum libri
Ex libro III
Gaj. lib. III. ad Leg. XII. Tab. Was auch nur bei Uebergaben von Gegenständen ausgemacht worden, von dem ist ganz gewiss, dass es gelte.
Gaj. lib. III. ad leg. XII. Tab. Wenn kein Scheidebrief nach dem Gesetz geschickt worden ist, und deshalb die Frau noch als verheirathet erscheint, so wird dennoch Der, wer sie geheirathet hat, nicht Ehebrecher sein, und das hat Salvius Julianus zur Antwort ertheilt, weil der Ehebruch, sagt er, nicht ohne Arglist begangen werden kann; obwohl sich behaupten lässt, dass Derjenige, welcher weiss, dass sie nicht gesetzmässig durch Scheidebrief entlassen worden sei, nicht11Die Glosse erwähnt eine Lesart ohne ne; mir ist eine handschriftliche oder gedruckte Auctorität nicht bekannt. mit Arglist handle.
Idem lib. III. ad leg. XII Tabul. Ferri (tragen) sagen wir eigentlich dann, wenn Jemand Etwas mit seinem Körper trägt, portari (führen,) wenn Jemand Etwas auf einem Lastthier mit sich führt, agi (treiben) [wird in Bezug auf] Thiere [gebraucht.] 1Zimmerleute (fabros tignarios) nennen wir nicht nur die, welche Balken (tigna) behauen, sondern Alle, welche bauen.