Institutionum libri
Ex libro II
Callistrat. lib. II. Institut. Wenn der natürliche Vater nicht sprechen, sich aber auf andere Weise, als durch die Sprache, deutlich machen kann, dass er seinen Sohn in Annahme an Kindes Statt geben wolle, so wird die Annahme an Kindes Statt bestätigt, wie wenn sie zu Recht beständig geschehen wäre.
Callistrat. lib. II. Instit. Wenn Mehrere Eigenthümer desjenigen Ortes sind, wohin eine Leiche beigesetzt werden soll, so müssen, wenn Fremde daselbst bestattet werden sollen, Alle einwilligen; dass jeder der Eigenthümer selbst allda auch ohne Einwilligung der andern beerdigt werden könne, versteht sich von selbst, besonders wenn kein anderer Ort, ihn zu begraben, vorhanden ist.
Callistrat. lib. II. Inst. Seen und Teiche behalten ihre Grenzen, wenn sie auch zuweilen wachsen, zuweilen austrocknen; daher wird bei diesen kein Anschwemmungsrecht anerkannt. 1Wenn ich aus meinem mit deinem Silber zusammengeschmolzenen Erze etwas geformt habe, so wird dies nicht unter uns gemeinschaftlich, weil, da Silber und Erz verschiedene Stoffe sind, beides von Künstlern getrennt und in die vorigen Stoffe zurückgeführt werden kann.
Callistrat. lib. II. Inst. es müsste denn mit Bewilligung des andern Eigenthümers geschehen sein, denn durch die Einwilligung des Eigenthümers wird der Gegenstand ganz und gar Eigenthum Dessen, in dessen Namen er gefertigt worden ist.
Ex libro III
Callistr. lib. III. Institut. Wenn eine Frau für irgend Jemand intercedirt haben sollte, aber das, was man [in Folge der Intercession] erhalten hat, zu ihrem Besten verwendet wurde, so hat die Einrede des Senatsschlusses nicht Statt, weil sie nicht ärmer wird. 1Ingleichen wenn sie Etwas aus Freigebigkeit gethan haben sollte, z. B. damit ihr verurtheilter Vater nicht wegen der Zahlung Beschwerden habe, so wird sie durch den Senatsschluss nicht sicher sein; denn der Senat kommt den übernommenen Lasten [der Frauen] zu Hülfe.