De condictione causa data causa non secuta
(Von der Condiction, wenn eine Leistung geschehen, die Gegenleistung nicht erfolgt ist1.)
1Nachdem im ersten Titel dieses Buchs unter Andern von der condictio, namentlich si certum petetur im Allgemeinen, und von einigen ihrer Entstehungsgründe, vorzüglich von der Auszahlung von Geld, im Besondern gehandelt worden ist, folgt nun vom vierten Titel dieses bis zum zweiten Titel des folgenden Buchs eine Aufzählung mehrerer Fälle, in welchen die condictio nach ihren Entstehungsgründen benannt wird, und zwar nach solchen Entstehungsgründen, welche alle (mit Ausnahme des letzten: ex lege) unter dem von Gans eingeführten Namen Haben ohne Grund zusammengefasst werden können. Der erste Fall nun ist die cond. causa data, causa non secuta. Das Wort causa hat hier den Begriff, dass es nicht blos den Zweck, zu welchem Etwas gegeben wird, sondern auch das, was gegeben wird und dagegen geleistet werden soll, sei es nun eine Sache oder eine positive oder negative Handlung, bezeichnet. S. v. Glück a. a. O. Th. 13. S. 10. F. A. Schilling Bemerk. üb. Röm. Rechtsgesch. S. 224. Schwerlich wird man also im Deutschen ein ganz entsprechendes Wort finden; doch scheinen die auch von v. Glück gebrauchten Ausdrücke: Leistung von der einen und Gegenleistung von der andern Seite, am nächsten zu kommen.