De operis novi nuntiatione
(Von dem Einspruche wegen eines Neubaues1.)
1Der in diesem Titel häufig vorkommende Ausdruck operis novi nunciatio wurde durchgehends mit „Einspruch wegen eines Neubaues“ übersetzt; eben so der Ausdruck nunciare mit „Einspruch wegen eines Neubaues thun.“ Nebenbei wurden auch die gewissermassen eingebürgerten Ausdrücke Nunciant und Nunciat, hauptsächlich der Kürze willen und um deren Umschreibung, etwa durch „der Einspruch Erhebende und der Einspruch Erleidende,“ zu beseitigen, gebraucht. (Reinhard, Verm. Aufs. etc. Stuttgart 1822, in seinem Commentar über diesen Titel, will vorzugsweise Verhinderung eines neuen Werks übersetzen. Hasse Rhein. Musäum für Jurisprdz. III. Jahrgang, Heft 4. S. 578. Verbot. Allein da vorzugsweise hier nunciare, bei allen übrigen Interdicten aber inhibere gebraucht wird, mithin nicht gleiche Bedeutung angenommen werden kann, so scheint mir unsre Uebersetzung die entsprechendste. Zusatz des Redacteurs.)