De termino moto
(Von der Grenzverrückung.)
1Modestin. lib. VIII. Regul. Wegen Ausreissens der Grenzzeichen findet keine Geldstrafe statt, sondern es muss mit Rücksicht auf den Stand des Thäters eine [andere] Strafe verhängt werden.
2Callistrat. lib. III. de cognition. Divus Hadrianus hat folgendes Rescript erlassen: Es unterliegt keinem Zweifel, dass es ein strafwürdiges Vergehen ist, die der Grenzen halber aufgestellten Zeichen zu verrücken; die Strafe kann aber nach den persönlichen Eigenschaften und der Absicht des Thäters bestimmt werden. Denn wenn es Personen höhern Ranges sind, die [des Verbrechens] überführt werden, so können sie zweifelsohne, wenn sie es gethan haben, um fremde Grenzen zu überschreiten, auf Zeit, je nach eines Jeden Alter, verwiesen werden, d. h. je jünger er ist, desto länger, je älter, desto kürzer. Haben aber Andere die Geschäfte [der Betheiligten] geführt, und damit nur einen Dienst verrichtet, so sollen sie gezüchtigt, und zwei Jahre lang zu öffentlicher Strafarbeit verurtheilt werden; haben sie aber aus Unwissenheit oder zufälligerweise [Grenz-]Steine gestohlen, so wird das Ausprügeln derselben hinreichen.
3Callistrat. lib. V. de cognition. Durch das Ackergesetz, welches Cajus Cäsar wider Diejenigen gab, welche die aufgestellten Grenzzeichen aus ihrer Stelle11Gradus, s. Bynkershoek Obs. l. V. c. 10. und über die Grenzen in böser Absicht gerückt haben, ist eine Geldstrafe verordnet worden; denn es befiehlt, für jedes einzelne Grenzzeichen, welches sie herausgenommen und von seiner Stelle verrückt haben, funfzig Goldstücke an die öffentlichen Cassen zu zahlen, und stellt Jedem, wer da will, frei, diese Klage zu erheben. 1In einem andern Ackergesetz, welches Divus Nerva gegeben hat, ist verordnet, dass, wenn ein Sclave oder eine Sclavin ohne Wissen des Herrn [etwas der Art] arglistigerweise gethan haben, die Todesstrafe erfolgen soll, wenn nicht der Herr oder die Herrin die Geldstrafe erlegen wollen. 2Auch Diejenigen, welche, um die Fragen über die Grenzen zu verwirren, das Aeussere der Gegenden verändern, z. B. aus einem Baume einen Strauch, oder aus einem Walde eine Rodung, oder irgend der Art Etwas machen, müssen mit Rücksicht auf ihre Person, ihren Stand und die Strafbarkeit ihrer That gestraft werden.