Pro donato
(Als geschenkt.)
1Paul. lib. LIV. ad Ed. Als geschenkt ersitzt Derjenige, dem eine Sache auf den Grund einer Schenkung übergeben worden ist; und es ist nicht hinreichend, es blos zu glauben, sondern die Schenkung muss in der That geschehn sein. 1Wenn der Vater seinem Sohne, den er in der Gewalt hat, Etwas schenkt, und darauf stirbt, so wird der Sohn es nicht als geschenkt ersitzen, weil diese Schenkung ungültig ist. 2Ad Dig. 41,6,1,2Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. I, § 176, Note 6.Wenn eine Schenkung zwischen Mann und Frau geschehen ist, so fällt die Ersitzung weg. Ingleichen, sagt Cassius, fällt die Ersitzung weg, wenn der Mann der Frau eine Sache geschenkt hat, und eine Ehescheidung erfolgt ist, weil sie sich den Grund ihres Besitzes nicht selbst verändern kann; an einem andern Orte sagt er, sie werde nach geschehener Ehescheidung dann ersitzen, wenn ihr der Mann die Sache gelassen, und also angenommen werden, als habe er sie ihr erst jetzt geschenkt.
2Marcell. lib. XXII. Dig. Wenn Derjenige, wer eine fremde Sache verschenkt hat, beschlossen hat, die Schenkung zu widerrufen, so wird die Ersitzung doch fortgehen, wenn er auch die Klage schon angezeigt, und die Sache klagend zu fordern angefangen hat.
3Pompon. lib. XXIV. ad Quint. Muc. Wenn der Mann die Frau oder die Frau dem Manne ein Geschenk gemacht hat, und der Gegenstand des Geschenks ein fremder gewesen ist, so ist die Meinung des Trebatius richtig, dass, wenn der Schenker nicht ärmer würde, die Ersitzung für den Besitzer vor sich gehe11S. Unterholzner Thl. I. S. 394..
4Pompon. lib. XXXIV. ad Sabin. Wenn der Vater der Tochter ein Geschenk gemacht hat, die sich in seiner Gewalt befindet, und sie enterbt hat, so wird sie, wenn der Erbe es genehmigt, von dem Tage an, die Schenkung ersitzen, wo der Erbe die Schenkung genehmigt hat.
5Scaevola lib. V. Resp. Jemand, der [einen Sclaven] als geschenkt zu besitzen angefangen, handelte dadurch, dass er ihn freiliess, ungültig, weil er das Eigenthum nicht erlangt hatte; es frug sich nun, ob er [auch] zu ersitzen aufgehört habe? Ich habe zur Antwort gegeben: die fragliche Person scheine den Besitz verloren zu haben, und daher sei die Ersitzung unterbrochen.
6Hermogen. lib. II. jur. Epit. Wenn ein Verkauf in der Absicht, eine Schenkung zu machen, geschehen ist, so wird die übergebene Sache [von Seiten des Käufers] nicht als Käufer sondern als geschenkt ersessen.