De officio praefecti vigilum
(Von der Amtspflicht des Wachtvorstehers.)
1Paul. lib. singul. de off. Pr. vig. Bei den Alten waren die Dreimänner mit dem Verhüten der Feuersbrünste beauftragt, welche, weil sie die Nachtwachen hielten, Nachtwächter genannt wurden. Zuweilen wirkten auch die Aedilen und Volkstribunen mit. An den Thoren und Mauern waren öffentliche Sclaven umhergestellt, von woher sie, wenn es nöthig war, herbeigerufen wurden; auch gab es Privatgesinde, welches gegen einen Lohn oder Dank das Feuer löschen half. Später zog es der Kaiser Augustus vor, selbst für diese Angelegenheit Sorge zu tragen,
2Ulp. lib. singul. de off. Pr. vig. indem an einem Tag mehrere Feuersbrünste ausgebrochen waren;
3Paul. lib. sing. de off. Pr. vig. denn er glaubte, dass es Niemandem mehr zukomme, die Wohlfahrt des Staates zu schützen, und Niemand weiter dazu auslange, als der Kaiser. Er stellte daher an passenden Orten sieben Cohorten auf, so dass jede Cohorte für die beiden Stadttheile zu wachen habe, denen Tribunen vorgesetzt waren, und allen zusammen ein Beamter zweiten Ranges, welcher der Wachtvorsteher genannt wird. 1Der Wachtvorsteher leitet die Untersuchungen wider Brandstifter, Einbrecher, Diebe, Räuber und Heeler, es wäre denn eine so berüchtigte und gefährliche Person, dass sie dem Stadtvorsteher überlassen werden muss. Da nun die Feuersbrünste meist durch Schuld der Bewohner entstehen, so lässt er entweder diejenigen, welche mit dem Feuer nachlässig umgegangen sind, ausprügeln, oder er erlässt die Züchtigung, und giebt einen scharfen Verweis mit Drohungen. 2Einbruch geschieht meist in Häuser und Scheuern, wo die Leute den werthvollsten Theil ihres Vermögens aufbewahren; wenn ein Zimmer, ein Schrank oder eine Kiste erbrochen worden ist, so werden meist auch, wie der Kaiser Antoninus an Erycius Clarus rescribirt hat, die Wächter bestraft. Denn jener sagt, er könne, wegen des Einbruchs in Scheuern, auch gegen die Sclaven, welche gewacht haben, Untersuchung anstellen, wenn auch der Kaiser selbst an denselben einen Antheil habe. 3Es ist zu bemerken, dass der Wachtvorsteher die ganze Nacht hindurch wachen, und fertig und bereit mit Feuerhaken und Waffen umhergehen müsse. 4Derselbe muss auch allen Miethsleuten einschärfen, dass nicht durch Nachlässigkeit Feuer ausbricht, und dass jeder Miethsmann in seinem Stockwerk Wasser bereit hat. 5Ueber die Kleideraufbewahrer, welche um einen Lohn in den Bädern die Kleider aufheben, ist ein [besonderer] Richter bestellt, um, wenn sie bei der Aufbewahrung der Kleider betrüglich gehandelt haben, die Untersuchung zu führen.
4Ulp. lib. singul. de off. Praef. Urbi. Die Kaiser Severus und Antoninus haben an den Wachtvorsteher Junius Rufinus folgendes verordnet: „die Miethsleute11Insularios. Die Glosse erklärt dominos aedium; Brisson hingegen inquilinos. und diejenigen, welche nachlässig mit dem Feuer umgegangen sind, kannst du mit Prügeln oder Peitschen aushauen lassen; diejenigen aber, welche absichtlich Feuer angelegt zu haben überführt werden übergieb dem Stadtvorsteher Fabius Cilo, unserem Freunde; den entflohenen Sclaven lass nachsetzen und überantworte sie ihren Herren.“