De officio quaestoris
(Von der Amtspflicht des Quästors.)
1Ulp. lib. singul. de off. Quaestor. Der Ursprung der Quästoren ist sehr alt, und beinahe älter als der aller andern Beamten. Ja es berichtet sogar Gracchanus Junius im siebten Buche über die Staatsbeamten, dass schon Romulus und Numa Pompilius zwei Quästoren gehabt haben, welche sie nicht selbst nach eigner Wahl, sondern nach der Abstimmung des Volkes bestellten. So zweifelhaft es aber ist, ob es unter der Regierung des Romulus und Numa Pompilius Quästoren gegeben habe, so gewiss ist es, dass unter dem König Tullus Hostilius schon Quästoren gewesen sind. Wenigstens findet sich bei den Alten häufiger die Ansicht, dass Tullus Hostilius zuerst die Quästoren im Staate eingeführt habe. 1Von der Art des Suchens (quaerendi) sollen sie auch von Anfang an Quästoren genannt worden sein, wie Junius, Trebatius und Fenestella berichten. 2Einige von den Quästoren pflegten auch, nach dem unter den Consulen Decimus Drusus und Porcina errichteten Senatsbeschluss, die [Verwaltung von] Provinzen nach dem Loose zu erhalten. Es loosten aber keineswegs alle Quästoren um die Provinzen, sondern die Candidaten des Kaisers waren hiervon ausgenommen, denn diese sind blos damit beschäftigt, die schriftlichen Urkunden der Kaiser im Senat vorzulesen. 3Gegenwärtig ist es dahin gekommen, dass Patricier und Plebejer ohne Unterschied zu Quästoren erwählt werden; es ist gleichsam der erste Schritt und der Anfang zur Verwaltung von Ehrenämtern und zu Stimme im Senat. 4Unter denselben sind, wie wir gesagt haben, einige, welche Candidaten des Kaisers heissen, und dessen Schreiben im Senat verlesen.